Organisation
I. Gremien des Trägers
a.) VERWALTUNGSAUSSCHUSS des Stiftungsrates der Katholischen Gesamtkirchengemeinde Konstanz für das Albertus Magnus Haus
Vorsitzender: 1. Vorsitzender des Gesamtstiftungsrates
Mitglieder: 6 Mitglieder des Stiftungsrates mit Stimmrecht, 3 Mitglieder ohne Stimmrecht (Heimleiter und 2 Heimsenioren)
Aufgaben: Beschlüsse über Finanzangelegenheiten des AMH, z.B. Festsetzung des Mietpreises
b.) AUFNAHMEAUSSCHUSS
Vorsitzender: ein Vertreter des Verwaltungsausschusses
Mitglieder: ein Vertreter des Kuratoriums, ein Vertreter der FH, Heimleiter, Heimsenioren
Aufgaben: Beschlüsse über die Belegung des Hauses, Verlängerung und Kündigung von Mietverträgen
II. Gremien des Hauses / Heimselbstverwaltung (HSV)
a.) HEIMAUSSCHUSS Der Heimsenior, der stellvertretende Heimsenior, der Heimleiter, die Vertreterin der Studentinnen, der Vertreter ausländischer Bewohner und zwei Vertreter des Heimrates bilden den Heimausschuss. Er ist zuständig für alle finanziellen Angelgenheiten der Heimselbstverwaltung (HSV), der Einnahmen- und Ausgabenkontrolle der HSV, für Schnellentscheidungen in hausinternen Angelegenheiten und für die Verwaltung des Sozialfonds. Der Heimausschuss tagt in der Regel vier Mal im Semester. Die Sitzungen sind öffentlich und werden durch Aushang bekannt gegeben.
Vorsitzender: wird von den Ausschussmitgliedern gewählt
Mitglieder: Heimleiter, Heimsenioren, 2 Vertreter des Heimrates, 1 Vertreter der ausländischen Studenten, 1 Studentinnenvertreterin
Aufgaben: Bindeglied zwischen Hausverwaltung und Heimselbstverwaltung, Besprechung aller laufenden internen Angelegenheiten, Verwaltung der Finanzen der HSV
b.) VOLLVERSAMMLUNG
Die Vollversammlung ist das höchste politische Gremium der Heimselbstverwaltung (HSV). Die Heimsenioren des vergangenen Semesters geben ihren Rechenschaftsbericht ab, die Heimsenioren des neuen Semesters werden gewählt. Die Heimleitung informiert über das Wichtigste des Semesters. Anträge von Seiten der Bewohnerschaft werden bearbeitet. Die Teilnahme an der Vollversammlung ist für jeden Bewohner verplichtend.
Vorsitzender: Heimsenioren
Mitglieder: alle studentischen Bewohner
Aufgaben: Festlegung der Statuten der Heimselbstverwaltung, Wahl der Heimsenioren
c.) HEIMRAT
Bevor ihr zur Wahrsagerin mit eurem Wohngruppenproblem geht, wendet euch lieber an euren Wohngruppensprecher. Alle Wohngruppensprecher bilden den Heimrat. Der Heimrat stellt die Verbindung zwischen den Wohngruppen und der Heimleitung her. Der Wohngruppensprecher oder sein Vertreter sollten auf jeden Fall an der Heimratsitzung teilnehnen. Der Heimrat wird von den Heimsenioren einberufen und geleitet. Im Semester tagt der Heimrat zweimal.
Vorsitzender: Heimsenior
Mitglieder: 24 Wohngruppensprecher, Heimleiter (ohne Stimmrecht)
Aufgaben: unmittelbare Vertretung der Bewohner, zuständig für die laufenden Arbeiten der Heimselbstverwaltung
d.) HEIMSENIOREN
Nein, die Heimsenioren sind nicht die "Grufties" des Hauses... Für das Amt der Heimsenioren werden zwei Bewohner des Hauses von der Hausgemeinschaft gewählt; kandidieren kann jeder Hausbewohner. Die Senioren leiten den Heimrat, organisieren das Heimfest und den Barbetrieb. Sie sind verantwortlich für die Mitarbeiter der HSV, außerdem vertreten sie die Hausbewohner in allen Gremien und Ausschüssen des Trägers. Diese Aufgabe ist umfangreich und erfordert gute Kenntnisse über die Hausstruktur. Deshalb ist es empfehlenswert, dass dieses Amt von zwei "alteingesessenen" Bewohnern übernommen wird. Die Heimsenioren erhalten während ihrer Amtszeit eine monatliche Vergütung durch die HSV in Höhe der Monatsmiete. Wahlvorschläge sind bis spätestens 16:00 Uhr am Tage der Vollversammlung beim Wahlleiter (Wohnheimleiter) oder den amtierenden Senioren einzureichen.
